Das KRITIS-DACHGESETZ reguliert ab dem 18. Oktober 2024 die Resilienz und physische Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Das Gesetz setzt die EU-Direktive EU RCE in Deutschland durch zusätzliche Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen um: Meldepflichten, BCM, physische Sicherheit, Personal und Krisenmanagement. Parallel zum KRITIS-DACHGESETZ setzt das NIS2-Umsetzungsgesetz die neue EU NIS 2 Direktive für Cybersecurity in Deutschland um. Die neuen Gesetze lösen die bestehende KRITIS-Regulierung in Deutschland mit mehr Betreibern und mehr Pflichten ab. Beide treten im Oktober 2024 in Kraft.
Betroffene Unternehmen: Die betroffenen Unternehmen in Deutschland umfassen Betreiber kritischer Anlagen in den (bisherigen) KRITIS-Sektoren. Das KRITIS-DACHGESETZ wird diese Betreiber regulieren.
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